Mitgliederversammlung: Satzungsänderung

Bei der Mitgliederversammlung am 20. Juni im Judomaxx wurde der Jahresbericht vorgestellt, der Vorstand entlastet und Änderungen in der Satzung beschlossen. Hier die Zusammenfassung:

Sitzungen können auch virtuell stattfinden.

Kindesschutz wird in die Satzung aufgenommen. Der Passus lautet: § 2: Zweck des Vereins, Abschnitt 6. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Außerdem wurde mit knapper 2/3-Mehrheit beschlossen, den Text der Satzung gendergerecht zu formulieren. Hier gab es etliche Überlegungen und Diskussionen im Vorfeld und zur Umsetzung. In der Satzung ist nun die Rede von Übungsleiterinnen und Übungsleitern, von Personen oder Mitgliedern sowie der oder dem 1. Vorsitzenden.

Dies gilt nur für die Satzung. In anderen Schriftstücken, wie E-Mails, Flyern, Briefen, Presseberichten oder ähnlichem entscheidet die Verfasserin oder der Autor über die Formulierung. Wir meinen immer alle Menschen und schließen niemanden aus. Mit Trainern sind auch weibliche Trainer gemeint und Mitarbeiterinnen schließt auch männliche Kollegen ein.


 

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